Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 18.06.2026
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG), der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) sowie der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Website www.zvwu.de.
Impressum LASV Brandenburg § 7 BITV 2.0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung vereinbar. Grundlage dieser Einschätzung ist ein externer Prüfbericht zur Barrierefreiheit. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten wesentlichen Mängel wurden inzwischen in weiten Teilen technisch und redaktionell überarbeitet und beseitigt. Verbleibende Einschränkungen betreffen derzeit insbesondere einzelne noch nachzupflegende Alternativtexte sowie PDF-Dokumente, die sich noch in der barrierefreien Überarbeitung befinden.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Im Zuge der Überarbeitung des Webauftritts wurden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt. Dazu gehören insbesondere die technische Überarbeitung der Navigation, Verbesserungen an der semantischen Struktur einzelner Seiten, Anpassungen an Such- und Inhaltsbereichen, die Überarbeitung von Tabelleninhalten sowie die Nachpflege zahlreicher Alternativtexte bei Bildern und grafischen Elementen. Darüber hinaus wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit in den Webauftritt aufgenommen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei.
Alternativtexte und grafische Elemente
Einzelne Bilder, Icons oder grafische Elemente verfügen derzeit noch nicht in allen Fällen über vollständig optimierte Alternativtexte. Diese werden fortlaufend redaktionell nachgepflegt.
PDF-Dokumente
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere oder bereits veröffentlichte Dokumente. Die barrierefreie Überarbeitung dieser Dokumente erfolgt schrittweise.
Begründung
Die noch bestehenden Einschränkungen betreffen vor allem redaktionelle Nachpflegen bei Alternativtexten sowie ältere PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei überarbeitet wurden. Die Behebung erfolgt fortlaufend.
Bewertungsmethode
Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website beruht auf einer externen Prüfung im Rahmen einer vereinfachten Überwachung. Ergänzend wurden nach der Prüfung technische und redaktionelle Überarbeitungen am Webauftritt vorgenommen. § 7 BITV 2.0
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark
Prenzlauer Allee 27 a
17268 Templin
Telefon: 03987 47-0
E-Mail: info@zvwu.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von drei Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von drei Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens. Das Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Kontakt der Durchsetzungsstelle:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MGS.Brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.06.2026 erstellt und wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert. LASV Brandenburg § 7 BITV 2.0